Da sich das Kultusministerium bezüglich des datenschutzkonformen Einsatzes von MSO365 an Schulen immer so unklar ausdrückt, habe ich den Text mal so geschrieben, dass auch „Karl Napp uff der Gass“ versteht, was da steht. Erklärung eines Oxymorons.
Das Umweltministerium nimmt zur Diskussion um die Nutzung von Braunkohlekraftwerken zur Stromerzeugung im Ländle Stellung.
Es ist richtig, dass wir im Zuge der Entwicklung der Stromversorgungsinfrastruktur verschiedene Anbieter und Produkte auf dem Markt prüfen und in Erwägung ziehen. Dazu zählt auch eine mögliche, umweltgerechte Nutzung von Braunkohlekraftwerken für einzelne Bausteine. Damit folgen wir auch einer zentralen Forderung des Landesrechnungshofs, bei der Stromversorgung keine Eigenentwicklungen vorzunehmen, sondern marktverfügbare Produkte zu nutzen. Braunkohlekraftwerke werden bereits von vielen Stromversorgern sowie in weiten Teilen der Welt genutzt. Ein Einbezug in die Stromversorgungsinfrastruktur im Ländle wäre vor diesem Hintergrund effizient und nah an der Alltagspraxis vieler Länder und Versorgungsunternehmen. Auch Bundesländer wie etwa Brandenburg (Schwarze Pumpe) und Nordrhein-Westfalen (Weisweiler) setzen derzeit Braunkohlekraftwerke zur Stromversorgung ein. Allerdings stellen wir unmissverständlich klar, dass es uns hier selbstverständlich um eine umweltschutzkonforme und CO2-neutrale Lösung mit einem stimmigen Umweltschutzkonzept geht. Die Behauptungen manch selbsternannter Umweltschützer im Land, das Umweltministerium wolle die Vorgaben der Pariser Klimakonferenz ignorieren, sind deshalb weltfremd und schlicht falsch.
Zur Klärung eines umweltschutzkonformen Einsatzes von Braunkohlekraftwerken im Rahmen der Stromversorgung im Ländle, haben wir die Landesanstalt für Umwelt von Anfang an miteinbezogen. Diese berät uns mit Blick auf Fragen des Umwelschutzes und der Versorgungssicherheit. Rein rechtlich muss die Landesanstalt für Umwelt einem Einsatz von Braunkohlekraftwerken nicht zustimmen. Da uns der Umweltschutz und die Beratung der Landesanstalt für Umwelt beim der Sicherung der Stromversorgung im Ländle jedoch sehr wichtig sind, haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, die Expertise der Landesanstalt für Umwelt frühzeitig einzubinden.
Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass unter Auswahl eines geeigneten Laufzeitmodells sowie unter Einbeziehung technischer und organisatorischer Maßnahmen eine umweltschutzkonforme Stromerzeugung gewährleistet werden kann. Das bedeutet, dass eine Version von Braunkohlekraftwerk speziell für den Einsatz für die Stromversorgung im Ländle konfiguriert wird, um beispielsweise sicherzustellen, dass eine etwaige CO2-Emission über die Ländergrenze hinaus nicht stattfindet. Auch über organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise Nutzungsordnungen, soll die umweltschutzkonforme Stromerzeugung im Ländle mit Braunkohle gewährleistet werden. Es ist zeitnah ein Austauschgespräch zwischen der Landesanstalt für Umwelt, dem Umweltministerium und den Versorgungsunternehmen Vattenfall und RWE geplant, um weitere Details und Möglichkeiten eines umweltschutzkonformen sowie CO2-neutralen Einsatzes von Braunkohlekraftwerken im Ländle zu erörtern.